Bürgerspital Solothurn
Die Rechte und Pflichten der Patientinnen und Patienten sind im Gesundheitsgesetz und in der Vollzugsverordnung zum Gesundheitsgesetz geregelt. Diese Regelungen gelten auch für Ihren Aufenthalt in den Spitälern der Solothurner Spitäler AG. Die Gesetzesbestimmungen gehen den spitalinternen Regelungen vor.
Broschüre «Als Patient auch Gast - Ein Ratgeber über Ihre Rechte und Pflichten»
Weitere Regeln finden Sie unserer allgemeinen Hausordnung. Ihre Mitpatientinnen, -patienten und wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich daran halten.