Wir empfehlen Ihnen, vor Ihrem Spitaleintritt mit Ihrer Versicherung Kontakt aufzunehmen. Klären Sie ab, welche Kosten übernommen werden, damit Sie keine finanziellen Überraschungen erleben.
Kosten, die durch die Versicherung nicht gedeckt sind, werden Ihnen vollumfänglich weiterverrechnet. Bitte beachten Sie, dass die Grundversicherung nur die Spitalbehandlung im Wohnkanton vorsieht. Für ausserkantonale stationäre Behandlungen kann eine Zusatzversicherung notwendig sein (ausser in Notfällen).
Die Notfallversorgung ist in jedem Fall sichergestellt – unabhängig von Ihrem Wohnkanton oder Versicherungsstatus.
Informationen zu den Tarifen, Gebühren und Regelungen rund um Ihren Aufenthalt finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.