Unsere allgemeine Hausordnung finden Sie hier.
Ihnen steht im ganzen Haus ein kostenloses WLAN zur Verfügung.
Kioskartikel wie Zeitschriften und Süssigkeiten erhalten Sie im Restaurant beim Haupteingang während den Öffnungszeiten. Ausserhalb dieser Zeiten steht Ihnen beim Restaurant ein Automat zur Verfügung.
Täglich von 8.30 bis 17.15 Uhr
Lehnen Sie oder Ihre vertretende Bezugsperson im Laufe einer Behandlung eine Massnahme entgegen ärztlichem Rat ab und machen von Ihrem Selbstbestimmungsrecht Gebrauch, so müssen Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen und die Solothurner Spitäler AG von der Haftung entbinden. Vorgängig werden Sie immer über die Risiken und möglichen Folgen aufgeklärt.
Eine von Ihnen verfasste Verfügung, in der Sie lebensverlängernde Massnahmen ablehnen, ist verbindlich. Ihre Patientenverfügung ist ungültig, wenn eine gewünschte Massnahme gegen eine gesetzliche Vorschrift verstösst oder wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie in der Zwischenzeit Ihren Willen geändert haben.
Pro Senectute
Caritas
Patientenstelle AG/SO
GGG-Voluntas
FMH
Wir sind für Sie da! Egal ob als Patientin, Patient oder als Angehörige, die Situation im Spital kann belastend sein. Als Seelsorgende schenken wir Ihnen ein offenes Ohr, unabhängig von ihrer weltanschaulichen oder religiösen Überzeugung.
Ein Aufenthalt im Spital ist nicht immer einfach. Oft ist er mit finanziellen Kosten verbunden und in manchen Situationen kommen persönliche Probleme hinzu. Ausgewiesene Fachpersonen stehen Ihnen bei persönlichen, finanziellen und sozialversicherungstechnischen Fragen zur Seite und versuchen, wo immer möglich, Lösungen zu finden. Auch Kur-, Rehabilitations- und andere Nachbetreuungsmöglichkeiten werden bei Bedarf organisiert.
Fremdsprachigen Patientinnen und Patienten steht ein Dolmetscherdienst zur Seite. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an unser Pflegepersonal.
Video "Jetzt verstehe ich" in vielen Sprachen
Grundsätzlich haben Tiere keinen Zutritt an unseren Standorten. Für ausgebildete Führ- und Assistenzhunde gilt eine Ausnahmeregelung. Sie regelt den Zutritt in den ambulanten Bereichen. Kein Zugang gilt zu stationären Abteilungen, Isolierstationen, Intensivstationen, Operationsräumen (inkl. ambulanter OP).
Kommen Sie mit einem Führ- oder Assistenzhund für eine ambulante Behandlung zu uns, melden Sie dies bitte vorher bei der Patientenaufnahme an.