Als Arbeitnehmende in der Schweiz sind Sie durch uns automatisch bei den in der Schweiz üblichen und obligatorischen Sozialversicherungen angemeldet.
Versicherung
Als Mitarbeiter*in der Solothurner Spitäler sind Sie wie folgt versichert:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) / Invalidenversicherung (IV)
Die beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf im Falle von Alter, Tod oder Invalidität decken. Die AHV und IV sind für alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen obligatorisch. Die entsprechenden Beiträge werden von den Mitarbeiter*innen und von uns zu gleichen Teilen an die Ausgleichskasse Solothurn überwiesen.
Arbeitslosenversicherung
Als Mitarbeiter*in der Solothurner Spitäler sind Sie bei der Eidgenössischen Arbeitslosenversicherung (ALV) versichert. Die Prämie wird von den Mitarbeiter*innen und von uns zu gleichen Teilen bezahlt.
Unfallversicherung
Wir haben für alle Mitarbeiter*innen eine Unfall- und Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen. Sie sind bei uns gegen Berufsunfall (BU) und Nichtberufsunfall (NBU, ab einem Arbeitspensum von mind. 8 Stunden / Woche) versichert. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, eine Unfall-Zusatzversicherung zu attraktiven Prämien abzuschliessen (ab Anstellungsdauer von mind. 3 Monaten).
Mutterschaftsversicherung
Alle Arbeitnehmerinnen der Solothurner Spitäler in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen. Bei einem befristeten Anstellungsverhältnis kürzt sich dieser Anspruch in der ersten zwei Dienstjahren auf 14 Wochen.
Krankenversicherung (Grundversicherung, KVG)
Alle in der Schweiz wohnhaft und / oder erwerbstätige Personen sind verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse zu versichern.
Falls Sie sich im Rahmen einer Aus - oder Weiterbildung in der Schweiz aufhalten, können Sie von dieser Versicherungspflicht befreit werden. Wenn der Aufenthalt weniger als drei Jahre dauert und Sie im Heimatstaat über eine Versicherungsdeckung verfügen, die den Aufenthalt in der Schweiz abdeckt.
Weiterführende Informationen zur Krankenkassenbefreiung
Vorsorge
Das Schweizer Altersvorsorgesystem basiert auf einem Drei-Säulen-Prinzip.
1. Säule: staatliche Vorsorge
Die 1. Säule steht für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Dazu gehören auch die Invalidenversicherung (IV), der Ergänzungsleistungen (EL), die Mutterschaftsversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Vorsorgebeiträge werden dem Bruttolohn abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen der Ausgleichskasse Solothurn überwiesen.
2. Säule: berufliche Vorsorge.
Die 2. Säule unterstützt die Versicherten bei der Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung. In die berufliche Vorsorge muss ab einem jährlichen Einkommen von über CHF 21'330 obligatorisch einbezahlt werden und die Beiträge werden bis zum Versicherungsfall durch die Pensionskasse verwaltet. Die Beiträge werden ebenfalls dem Bruttolohn abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen monatlich überwiesen.
3. Säule: private Vorsorge
Pro Jahr können in der Schweiz lebende Personen einen bestimmten maximalen Betrag in die dritte Säule einzahlen. Sie wird bei einer Bank oder Versicherung geführt und bildet die individuelle Ergänzung zur ersten und zweiten Säule.