Solothurner Spitäler
Die Anmeldung ambulanter Massnahmen erfolgt in der Regel schriftlich oder telefonisch durch die Vollzugsbehörde oder die Bewährungshilfe. Die Einsichtnahme in Straf- oder Vollzugsakten ist im Verlauf aber eine zwingende Voraussetzung für eine allfällige Zusage der Therapieübernahme nach einigen Probesitzungen.
Anfragen für strafrechtliche, zivilrechtliche oder versicherungsrechtliche Begutachtungen können schriftlich eingereicht werden. Wir empfehlen jedoch eine telefonische Vorbesprechung. Privatbegutachtungen führen wir nicht durch.